Das neue Datenschutzgesetz (DSG) regelt den Umgang mit Personendaten von natürlichen Personen durch natürliche und juristische Personen, sowie durch Bundesorgane.
Vereinfacht gesagt, regelt das neue Gesetz den Umgang von Personendaten von Privatpersonen durch Unternehmen, Bundesorgane oder anderen Privatpersonen mit kommerziellen Absichten.
Sinnvollerweise ist der Umgang mit Personendaten von Privatpersonen durch Privatpersonen zum persönlichen Gebrauch ausdrücklich ausgeschlossen. Das heisst man darf auch in Zukunft die Kontaktdaten seiner Bekannten im Handy speichern, ohne dabei das DSG im Detail kennen zu müssen.
Als Personendaten gelten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.
Weiter sind folgende besonders schützenswerte Personendaten definiert:
· Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten
· Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie
· genetische Daten
· biometrische Daten zur eindeutigen Identifikation einer natürlichen Person
· Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen
· Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe
Die Bearbeitung solcher schützenswerten Personaldaten erfordert die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen.
Neu kennt das Gesetz den Begriff «Profiling». Damit ist jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten gemeint, die den Zweck verfolgt, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten und der Aufenthaltsort.
Unter dem Begriff «Profiling mit hohem Risiko» versteht das Gesetz das Profiling, welches ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person darstellt. Was darunter im Detail zu verstehen ist, scheint noch nicht ganz klar zu sein. Im Grundsatz geht es aber darum, wieviel Informationen über eine Person über welchen Zeitraum gesammelt werden. Ab wann das hohe Risiko besteht, ist unserer Meinung nach jedoch unklar. Klar ist jedoch, dass bei Profiling mit hohem Risiko eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen vorgeschrieben wird.
Das DSG gilt für alle Personendaten, die sich in der Schweiz auswirken. Das heisst auch, wenn die Daten im Ausland gelagert und oder erfasst werden.
Ausserdem gibt es einen eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der zur Beaufsichtigung der Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften beauftragt ist.
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