Im Kanton Zürich gibt es Bestrebungen, Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum für die steuerliche Beurteilung neu bewerten zu lassen. Die letzte grundsätzliche Neubewertung war 2009, was ist beinahe 15 Jahre her ist. Seither sind die Marktwerte von Liegenschaften im Kanton Zürich zum Teil massiv gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die Steuerwerte von Liegenschaften im Kanton Zürich oft zu tief angesetzt sind, wodurch eine Neubewertung oft zu einer Erhöhung der Steuerbewertung sowie des Eigenmietwerts führt.
Daher ist es gut zu wissen, welche Massnahmen eine automatische Neubewertung zur Folge haben. Aktuell gilt die Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2009 (Weisung 2009), wonach folgende Massnahmen zu einer ausserordentlichen Neubewertung von Vermögenssteuerwerten und Eigenmietwerten führt:
Jedoch hat das Bundesgericht im Dezember 2021 entschieden, dass der Steuerwert zwischen 70% und 100% des Marktwertes betragen muss und nicht darunter liegen darf. Daher ist davon auszugehen, dass in den kommenden Steuerperioden eine sukzessive Neubewertung von Vermögenssteuerwerten und Eigenmietwerten vorgenommen wird.
Für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum kann dies negative finanzielle Folgen haben.
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